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Wir helfen preiswert und zuverlässig ! Kraus Motoren und Teilehandel, Motoreninstandsetzung Inh. Sabine Lunkes Stand: Oktober 2010 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile I. Allgemeines Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden für alle Verträge zwischen dem Verkäufer und Käufer Anwendung, sofern sie nicht durch individuelle Vereinbarungen ganz oder teilweise abbedungen werden. Sofern der Käufer ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, bedarf eine von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingung der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers. II. Widerrufsrecht 1. Widerrufsbelehrung Soweit der Käufer eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher) ist, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn dem Kunden die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der informationspflichten des Verkäufers gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie den Pflichten des Verkäufers gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Kraus Motoren und Teilehandel, Motoreninstandsetzung
2. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer an den Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Käufer insoweit ggf Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang. III. Zahlung 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und/oder Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 2. Bei Bestellungen über das Internet, insbesondere der Internetplattform eBay, liefert der Verkäufer nur gegen Vorkasse bzw. Barzahlung. Dem Käufer wird eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt. Der Versand der Ware erfolgt nach Geldeingang. 3. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. IV. Lieferung und Lieferverzug 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts. 4. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, sonstige schwerwiegende und unabwendbare Ereignisse oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Diese Regelung gilt nicht soweit der Käufer die Produkte über das Internet, insbesondere die Plattform eBay, erwirbt. V. Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. VI. Eigentumsvorbehalt 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. 2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. VII. Sachmangel 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr, bei gebrauchten Fahrzeugteilen (mit Ausnahme instandgesetzter Motoren oder instandgesetzter Motorenteile) in sechs Monaten, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen und selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei instandgesetzten Motoren oder Motorenteilen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. 2. Ist der Käufer eine natürliche Person, die den Kaufvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihre gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr. Die instandgesetzten Motoren gelten als gebrauchte Teile. 3. Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Verjährungsfristen für Ansprüche wegen Sachmängeln beginnen mit der Ablieferung. 4. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. 5. Die Verkürzung und der Ausschluss der Verjährung gemäß Nr. 1 dieses Abschnitts gelten nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. 6. Ist der Kunde Kaufmann, so gilt eine maximale Rügefrist von 10 Kalendertagen nach erstmaliger Kenntnis vom Mangel, § 377 Abs. 1 und 3 HGB 7. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: a) Ansprüche aus Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist der Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Bei erstmaliger Anzeige eines Mangels, muss der Käufer dem Verkäufer Gelegenheit zur Prüfung der des Mangels einräumen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die unter Berücksichtigung und Abwägung der beiderseitigen Interessen eine solche Prüfung ausschließen. c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 8. Die Rücksendung mangelhafter Ware hat auf dem einfachen Postweg zu erfolgen. Unfrei zurückgesandte Waren werden angenommen. Die Kosten für das überhöhte Beförderungsentgelt werden vom Kunden eingefordert. Wenn ein Postversand nicht möglich ist, hat ein Speditionsauftrag nur nach Absprache mit dem Verkäufer zu erfolgen. VIII. Haftung 1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solche, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und wenn nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht werden, gilt folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, sofern er nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet. 2. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahmen der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend. 3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist im Abschnitt IV abschließend geregelt. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Die Haftungsbegrenzung des Abschnitts VIII gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. IX. Vertragsschluss, technische Schritte zum Vertragsschluss, Erkennen und Berichtigung von Eingabefehlern, Datenspeicherung bei eBay 1. Das Einstellen von Waren bei eBay in einer Online-Auktion oder zu einer Sofort-Kaufen-Option gilt als verbindliches Angebot des Verkäufers zum Abschluss eines Vertrages über diese Ware. Das Angebot kann nur innerhalb der bestimmten Frist durch Abgabe eines Gebotes des Käufers angenommen werden. 2. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Kunde während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die offizielle eBay Zeit. 3. Mit dem Ablauf der bestimmten Laufzeit der Online Auktion kommt ein Vertrag mit dem Kunden zustande, der das höchste Angebot abgegeben hat. Im Fall eines Sofortkaufs kommt ein Vertrag unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn der Käufer diese Option ausübt. 4. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. 5. Der Käufer kann seine Eingaben vor Abgabe seiner Bestellung mit den von eBay zur Verfügung gestellten technischen Mitteln korrigieren. Die Korrekturen können mittels den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen, (Zurück-Taste Ihres Browsers)direkt auf der vorherige Angebots-, bzw. Bestellseite in den entsprechenden Eingabefeldern erfolgen Nach Anklicken des „Sofort-Kaufen"- bzw. „Bieten"-Buttons ist eine Korrektur selbst nicht mehr möglich. Sie können aber auch hier durch Nutzung des "Zurück-Buttons" auf Ihrem Browsers Ihre Eingaben korrigieren. Eingabefehler kann der Käufer auch dadurch berichtigen, dass er den Kaufvorgang abbricht und ggf. von vorn mit dem Bestellgang beginnt. 6. Die Angebotsseite des Verkäufers wird von eBay gespeichert und kann vom Kunden bis zu 90 Tage nach Kauf aufgerufen und mit der Druckfunktion ausgedruckt oder über die Speicherfunktion der rechten Maustaste im Computer abgespeichert werden. Der Verkäufer speichert das Angebot des Käufers in eBay nicht zusätzlich separat ab. 7. Die Kontaktaufnahme und Bestellabwicklung findet per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail Adresse korrekt ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Bei Einsatz von SPAM-Filtern ist der Empfang der E-Mails des Verkäufers oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten sicherzustellen. X. Allgemeine Datenspeicherung 1. Der Verkäufer erhebt im Rahmen der Nutzung des Teledienstes Daten der Käufer. Einschlägige gesetzliche Vorschriften werden dabei beachtet. Ohne Einwilligung des Käufers wird der Verkäufer Bestands- und Nutzungsdaten des Käufers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist, wie z. B. das mit der Lieferung beauftragte Logistikunternehmen und das mit Zahlungsangelegenheiten beauftragte Kreditinstitut. In Fällen der Weitergabe der personenbezogenen Daten des Käufers an Dritte beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum. 2. Der Verkäufer versichert als nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlichen Stelle dem Käufer, dass die Erhebung, die Speicherung, die Veränderung, die Übermittlung, die Sperrung, die Löschung und die Nutzung von personenbezogenen Daten im Unternehmen des Verkäufers zum Schutze der personenbezogenen Daten des Käufers immer in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und übrigen gesetzlichen Regelungen erfolgt. 3. Der Käufer hat das Recht, unentgeltlich Auskunft zu den zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Der Käufer kann sich mit entsprechenden Anfragen an die in der Anbieterkennzeichnung angegebene Adresse wenden. Sofern die beim Verkäufer zur Person des Käufers gespeicherten personenbezogenen Daten unrichtig sind, werden die Daten auf einen entsprechenden Hinweis des Käufers selbstverständlich berichtigt. Der Käufer hat ferner das Recht, seine Einwilligung der Speicherung der personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung werden die zur Person des Käufers gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, die betreffenden Daten werden zur Erfüllung der Pflichten des geschlossenen Vertragsverhältnisses noch benötigt oder gesetzliche Regelungen stehen einer Löschung entgegen. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung eine Sperrung der betreffenden personenbezogenen Daten. Mit sämtlichen datenschutzrechtlichen Anfragen dürfen wir Sie bitten, sich an die in der Anbieterkennzeichnung angegebene Adresse zu wenden. 4. 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Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Verkäufer Daten des Käufers nicht zum Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. 6. Der Verkäufer löscht auf Verlangen des Käufers die zu seiner Person gespeicherten Daten , soweit diese nicht für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich sind. XI. Gerichtsstand 1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel-und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. 3. Es gilt deutsches Recht für die Vertragsbeziehungen, soweit dies in den Land am Sitz des Käufers nicht gegen zwingendes Recht verstößt. Die Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch. 4. Das Übereinkommen der vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Kraus Motoren und Teilehandel, Motoreninstandsetzung
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